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Teilnahmebedingungen

Veranstalter

Soweit nichts anderes angegeben wurde ist der Veranstalter die DLRG Ortsgruppe Sittensen e.V.

Anmeldung

  • Die Anmeldung erfolgt online direkt über die Lehrgangsausschreibung. Telefonisch oder in Textform können keine Anmeldungen entgegen genommen werden.

Teilnahmevoraussetzungen

Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert dem Veranstaltungsleiter nachzuweise. Erfüllt der Teilnehmer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.

Teilnehmerbeitrag

Sie erhalten nach Meldeschluss eine Lehrgangseinladung. Mit Erhalt der Lehrgangseinladung ist die Zahlung des Teilnehmerbeitrages zu leisten.

Die Teilnehmergebühr wird durch den Veranstalter ca. 10 Tage vor der Veranstaltung angefordert und mittels einer SEPA – Einzugsvereinbarung vom Bankkonto des Teilnehmers oder vom Konto der Gliederung (soweit dieser sich verpflichtet die Teilnehmergebühr zu tragen) abgebucht.

Zusage und Absage von Lehrgangsplätzen durch den Veranstalter

Anmeldungen werden möglichst im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme besteht mit der Anmeldung nicht. Die eingegangene Anmeldung wird per E-Mail bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahmevorausset­zungen. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehr­gängen auf eine Warteliste gesetzt. Die endgültige Zulassung zum Lehrgang erfolgt erst nach dem Meldeschluss. Die künftigen Teilnehmer erhalten eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen bis ca. 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.

Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen durch den Teilnehmer

Tritt der Teilnehmer durch eine schriftliche Erklärung in Textform vom Vertrag zurück, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,- € berechnet, bei Rücktritt

  • bis zum Meldeschluss des Lehrgangs oder
  • mit Vorlage einer amtlichen Bescheinigung bzw. eines ärztlichen Attests

Bei einem Rücktritt ab dem Meldeschluss bis 3 Tage vor Lehrgangsbeginn ohne Nachweis eines der oben genannten Gründe wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 20 % der Teilnehmergebühr berechnet.

Bei einem Rücktritt ab 3 Tage vor Lehrgangsbeginn oder Nichterscheinen ohne Abmeldung oder Abbruch der Aus-/Fort-/Weiterbildung wird eine Stornogebühr in Höhe von 100 % der Teilnahmegebühr, mindestens jedoch 50 EUR berechnet.

Maßgebend ist jeweils der Eingang die Rücktrittserklärung in Textform per E-Mail. Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz. Der Abschluss einer persönlichen Seminar-Rücktrittsversicherung wird empfohlen.

Lehrgangsänderungen

Der Veranstalter behält sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnehmergebühr kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.

Lehrgangsbeginn und Veranstaltungsort

Der Lehrgangsbeginn und Lehrgangsende ist der Ausschreibung zu entnehmen. Es wird erwartet, dass die Teilnehmer während der gesamten Lehrgangsdauer anwesend sind. Der Veranstaltungsort ist in den Lehrgangseinzelausschreibungen angegeben.

Datenspeicherung

Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung der Veranstaltung sowie der Zusendung späterer Informationen einverstanden.

Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Foto­grafen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namens­nennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.

Die DLRG OG Sittensen e.V. behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für vereinsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüberhinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist.

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